Stadtentwicklung

Frage: Welches sind Ihrer Meinung nach die wichtigsten Aufgaben bei der Stadtentwicklung?

Unsere Antwort zu Fragen zur Kommunalpolitik der Oberbadischen Zeitung:

Rahmenbedingungen für bezahlbaren Wohnraum festigen, in Schulen guten Unterricht ermöglichen, für Kinder und Jugendliche optimale Entwicklungsbedingungen schaffen und für Senioren sorgen sind die wichtigsten Aspekte der städtischen Daseinsvorsorge, denn sie betreffen die Menschen und ihre Zukunft direkt. Langfristig ist die Erhöhung der (Gewerbesteuer)Einnahmen zentral, denn ohne Geld schwindet der Entscheidungsspielraum.

UND WAS MEINST DU?

9 Gedanken zu „Stadtentwicklung“

  1. S-Bahn TriRhena Basel in der Metropolregion Basel!
    Im Takt-15 / Takt-30 zwischen 04:00 Uhr bis 01:00 Uhr

    So könnte ein TriRhena S-Bahn /RER Netz über drei Länder aussehen!
    Das Fahrzeug Depot wäre in Saint Louis! Die Anbindung an den Airport würde über die Palmrain Anbindung führen! Ein teures und zeitfressendes „Herzstück“ ist überflüssig!

    TriRhena S-Bahn/RER Linienplan:
    S1 Mulhouse Basel SBB Frick
    S2 A Mulhouse Basel Bad. Erzingen
    S2 B Kandern Basel Bad. Erzingen
    S22 Weizen Lauchringen ( Waldshut )
    S3 Mulhouse Basel Freiburg
    S33 Mulhouse Freiburg Offenburg
    S4 EuroAirport Basel SBB Olten
    S5 A Kandern Lörrach Waldshut
    S5 B EuroAirport Lörrach Waldshut
    S6 Zell i.W. Basel Laufenburg CH
    S7 EuroAirport Basel Porrentruy

    InterUrban Buslinien
    EuroAirport Lörrach Rheinfelden (D) Rheinfelden (CH)
    Mulhouse (F) Müllheim Kandern Schopfheim

    Und schon in derzeitigem Strecken Zustand HEUTE möglich!
    Der Takt-15 bei der S 6 zwischen Schopfheim und Basel SBB, im Takt-30 zwischen Schopfheim und Zell i.W..
    Der Takt-30 bei der S5 zwischen Schopfheim und Weil a.R.
    Die Lösung: Kuppel- und Flügeln der Züge in Lörrach Hbf.
    Was fehlt!
    Zusätzliche Fahrzeuge und Personal sowie eine signaltechnische Änderung am Gleis 2.!

  2. Vielleicht die Grundsteuer Lösung!

    Energieeffiziente Gebäude Förderung:
    1. Die Gebäude (Wohn-, Geschäfts-, Öffentliche- und Fabrikationsgebäude müssen eine Energieeffizienz erreichen von < 30 kWh.
    2. Ältere Gebäude müssen eine Energieeffizienz von 60 kWh / Keine Dachbegrünung / Keine Photovoltaik / Keine Warmwasserversorgung
    Grundsteuer 110 %
    > 60 kWh / Keine Dachbegrünung / Keine Photovoltaik / Warmwassergewinnung über Kollektoren
    Grundsteuer 100 %
    < 60 kWh / Dachbegrünung oder Warmwassergewinnung / Denkmalgeschütze Gebäude
    Grundsteuer 90 %
    < 60 kWh / Photovoltaikanlage, abwendete Dachfläche ohne Dachbegrünung
    Grundsteuer 80 %
    < 60 kWh / Photovoltaikanlage, abwendete Dachfläche mit Dachbegrünung
    Grundsteuer 70 %
    < 40 kWh / Photovoltaikanlage, abwendete Dachfläche ohne Dachbegrünung
    Grundsteuer 60 %
    < 40 kWh / Photovoltaikanlage, abwendete Dachfläche mit Dachbegrünung
    Grundsteuer 50 %
    < 30 kWh / Photovoltaikanlage, abwendete Dachfläche ohne Dachbegrünung
    Grundsteuer 40%
    < 30 kWh / Photovoltaikanlage, abwendete Dachfläche mit Dachbegrünung
    "Grundsteuerbefreit auf 10 Jahre dann 40 %"
    < 30 kWh / Photovoltaikanlage, Grundstück nicht versiegelt = 100 % Bodenerhalt bzw. abzüglich genutzter Flächen zur Stromgewinnung.

  3. Ergänzung zur gerechten Grundsteuer!
    1. Die Gebäude (Wohn-, Geschäfts-, Öffentliche- und Fabrikationsgebäude müssen eine Energieeffizienz erreichen von < 30 kWh.

    2. Ältere Gebäude müssen eine Energieeffizienz von 60 kWh / Keine Photovoltaik / Kein Dachgarten = klassischer Deuter Wohnungsbau! Somit werden Anreize geschaffen

  4. Ergänzung zur gerechten Grundsteuer!
    1. Die Gebäude (Wohn-, Geschäfts-, Öffentliche- und Fabrikationsgebäude müssen eine Energieeffizienz erreichen von < 30 kWh.
    2. Ältere Gebäude müssen eine Energieeffizienz von < 60 kWh erreichen.
    3. Gebäude mit schlechterer Energieeffizienz müssen erneuert werden, wobei die Bauzeit hierfür entscheidend ist. Gebäude die älter als 30 Jahre sind und nicht unter den Denkmalschutz fallen.
    4. Steuerliche Förderung für Gebäude die Nachhaltig und Energieeffizient errichtet sind. Diese Gebäude sollten auch Später bei der Grundsteuer besser gestellt werden.
    5a.. Die Grundsteuer errechnet sich über den Erstellungswert des Gebäudes, die Anschlusskosten und die Mieteinnahmen. Für ältere Gebäude gelten ebenso die Erstellungkosten, die durch ein Gutachten dargestellt werden können, die Anschlußkosten und die Mieteinnahmen!
    5b.Gebäude die keine Mietraum bereit stellen, werden nach Erstellungswert des Gebäudes im Faktor 1,5 berechnet! Das heißt, dass das Gebäude und die Anschlußkosten eineinhalb mal berechnet werden.
    5c. Mieteinnahmen werden erst ab 50 m2 Wohnfläche mit internem Küchen und Sanitärbereich anerkannt. Ein Zimmerappartements bis 30 m2 gelten nicht als Mietsache.
    6a. Das Grundstück selbst wird nur einmal besteuert beim Erwerb von dessen! Hier Unterliegt das Grundstück der Infrastruktursteuer von 10% des Brutto Kaufpreis, inklusive aller Nebenkosten wie Makler, Notar u.s.w..
    6b. Bauland, das Erschlossen wurde, wird mit einer Bauerwartungssteuer belegt, bis ein Bauantrag vorliegt und umgesetzt wird. Die Bauerwartungssteuer wird ausgesetzt mit dem Tag des Baubeginn und endet am Tag der Fertigstellung. Die Bauerwartungssteuer tritt Rückwirkend wieder in Kraft, wenn der Herstellungstermin um mehr als 3 Monate überschritten wird. Die Bauerwartungssteuer wird monatlich erhoben. Die Bauerwartungssteuer wird ermittelt aus der Fläche des Grundstückes, der Grundflächenzahl und der Geschossflächenzahl, dabei gilt der Faktor der GRZ, der GFZ und die Fläche des Grundstück durch 100 als Steuerzahl in Prozent. Beispiel: GRZ 0,4 + GFZ 1,2 + Grundstück 200 qm : 10 = 20 ist eine Bauerwartungssteuer mit Faktor 21,6
    21,6 mal 5,00 Euro Grundsteuer = 108,00 Euro monatlich.
    Das Ziel ist, das Bauland schnellstmöglich bebaut wird um Wohnraum zu bilden.
    7. Die Grundsteuer sollte vom Ausgangswert 100%, derzeit einheitlich 5,00 Euro betragen.
    Beispiel: Ein Gebäude verfügt über einen Dachgarten und somit keine Bodenversiegelung. Zudem werden die Fassaden, Fenster, Zufahrtswege und Parkplätze mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet. So das die nicht
    begründen Flächen zu 100 % zur Stromgewinnung genutzt werden können.
    Somit hätte dieses Gebäude den niedrigsten Grundsteuerbetrag zu zahlen.

  5. Grundsteuer 130%
    > 60 kWh / keine Dachbegrünung / keine Photovoltaik / keine Warmwasserversorgung über Sonnenkollektoren = klassische Öl oder Kohle Heizung
    Grundsteuer 120%
    > 60kWh / keine Dachbegrünung / keine Photovoltaik / keine Warmwasserversorgung über Sonnenkollektoren = klassische Gasheizung

  6. Gegen-Überlegung zum Baukindergeld (06.2018)
    „Generationen Hausbaugeld“ + „Generationen Wohngeld“
    Wie kann man die Pflege und Unterstützung der Senioren im Alter besser und vor allem sozialer Gestallten?
    In dem man statt des „Baukindergeldes“, ein „Generationen Hausbaugeld“ zahlt! In dem Rentner/Pensionäre mit dem „Generationen Wohngeld“ das „Generationen Hausbaugeld“ unterstützen.
    Dieses „Generationen Hausbaugeld“ hat die Aufgabe, mehrere Generationen in einem „Haus / Wohnung“ zusammen zu führen. Oma, Opa, Papa, Mama und Kind leben in einer Wohngemeinschaft, die sich Gegenseitig unterstützend zusammen leben. Es können sich auch nicht Verwandte Personen zusammenschließen! Was gerade bei Kinderlosen Ehen unterstützend wirken würde! Die Familien können je nach Einkommen und größe der Familie, zwischen Generationen-Wohnung und Generationen-Haus wählen.
    Das „Generationen Haus“ wird durch das „Generationen Hausbaugeld“ und eventueller Zahlung aus der Pflegeversicherung wie auch mit einem möglichen Renten/Pension Steuervorteil „Generationen Wohngeld“ zusätzlich unterstützt.
    Kinder (Eigene und Nichteigene) unterstützen Ihre Eltern im Alter. Eltern unterstützen die Familie mit ihrer Rente/Pension und eventueller Ansprüche aus der Pflegeversicherung und Unterstützen so das soziale familiäre Umfeld ihrer eigenen und nicht eigenen Kinder im Generationen Haus. Durch dieses klassische Generationen-Baumodell können Familien effektiver in der heutigen Gesellschaft, flexibler handeln und arbeiten. Senioren werden in ihren Familien alt und können die Enkel aktiv in deren Entwicklung unterstützen. Somit können viele Senioren den Weg in Senioren- und Pflegeheime vermeiden. Familien können auf die Unterstützung in der Sorgepflicht ihrer Kinder auf ihre Eltern hoffen.
    Das „Generationen Hausbaugeld“ können für jedes Familienmitglied, das im Generationen-Haus lebt, beantragt werden, die Höhe und Laufzeit dieser Subvention/Steuerbefreiung muß noch ermittelt werden.
    Das „Generationen Wohngeld“ kann von jedem Rentner/Pensionär für sich beantragt werden. Dabei wird auf die Versteuerung der Rente/Pension verzichtet. Ebenso wird auf die Versteuerung der Lebensversicherungen und anderen Altersvorsorgen verzichtet.
    Die Laufzeit des Generationen Wohngeld beträgt die der Lebenszeit des Antragstellers, mindestens aber 10 Jahre. So das auch bei plötzlichem Tod des Ältesten eine Finanzierungssicherheit gegenüber der zu finanzierenden Bank besteht. Eine Generationen Wohngeld Versicherung ist denkbar!

  7. Auto freie Stadt Lörrach…
    … Ausbau der Tram 6 ( bis S5/6 Haagen/Messe) über Baseler Strasse, Tumringer Strasse, Berliner Platz, Promenaden Weg, Landschaftspark Grütt nach S-Bahn Haltepunkt und P&R Haagen/Messe ( Vielleicht mit Alstom Citadis Tram, die ohne Fahrleitung verkehren)….
    …. Lörracher Kreisverkehr: Hierbei werden die Bahnübergänge für individuellen Verkehr geschlossen! Auch wegen des S-Bahn Takt-15!
    Der Lörracher Kreisverkehr beginnt an der Kreuzung „Dammstraße“ und „Baseler Strasse“ als zweispurige und flogt in Richtung ObereRiehenStr./Zeppelinstrasse/Brühlstrasse/Belchenstrasse/Brombacherstrasse bis zu Schwarzwaldstrasse. Hier überquert der Lörracher Kreisverkehr die S-Bahn Linie und kehrt über die Bahnhofstrasse, Baumgartnergasse und Basseler Straße in Richtung Riehen Grenze als zweispurige Einbahnstrasse zurück. Der Lörracher Kreisel ist geschlossen!
    Die Milka Straße ist in beide Richtungen weiter offen!
    Die Parallel- und Querstraßen sind 30er Zonen oder Spielstraßen.
    Die 30er Zonen Straßen sind für den Individualverkehr Einspurig, die zweite Spur ist für den CityShuttle Bus bzw. InterUrbain Bus und Fahrräder / e-Scooter / e-Pedelec eingerichtet! Die Bahnübergänge werden so umgebaut das Edie InterUrbain und CityShuttle Busse, wie Fußgänger und Radfahrer diese weiter Nutzen können.
    … P&R Riehen Grenze … P&R Berliner Platz … P&R MMZ Bosco Verticale … P&R AutoZug … P&R Schwarzwaldstrasse … P&R Haagen … P&R Messe

  8. Radunterführung Rathaus / Arbeitsamt…
    … damit auch das Radparkhaus besser genutzt werden kann, sollte die Unterführung zwischen Rathaus und Arbeitsam umgebaut werden.
    Und zwar so, das man schon in der Mauerstrasse, am Arbeitsamt, nach Vorbild der Unterführung Wallbrunnstrasse, in die Unterführung gelangt!
    Zusätzlich kann man die Rampe zur Bahnhof Unterführung mit anschließen. Derzeit ist es ein Ärgernis zum einen die Ampelphase abzuwarten und anderseits, mit dem Rad in die / aus der Stadt zu gelangen!

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