Bezahlbar Wohnen

Frage: Was soll die Stadt für mehr bezahlbaren Wohnraum tun?

Unsere Antwort zu Fragen zur Kommunalpolitik der Oberbadischen Zeitung:

Der günstigste Wohnraum ist seine optimale Ausnutzung. Soziales Lörrach fordert einen städtischen Wohnraummanager zur Unterstützung von Menschen, die aus einer zu großen Wohnung in eine kleinere ziehenwollen, und eine Wohnungstausch- und WG-Börse on- und offline, damit passgerechte Wohnungen oder geeignete Mitbewohner gefunden werden können, sowie ein Zweckentfremdungsverbot, das Leerstand und FehlnutDer günstigste Wohnraum ist seine optimale Ausnutzung. Soziales Lörrach fordert einen städtischen Wohnraummanager zur Unterstützung von Menschenzung sanktioniert.

2 Gedanken zu „Bezahlbar Wohnen“

  1. „Soziale Wohnbaufläche“; Erbbaurecht; Baugenossenschaft:

    Wir müssen den Immobilienkonzernen und Hedgefonds die Ware Immobilie entziehen! Wohnraum darf keine Geldanlage sein! Wohnraum soll soziale Stabilität aller Schichten bieten!
    Darum sollte die Aufgabe von Landkreisen, Städten, Gemeinden und Kommunen sein, Mindestens ⅓ der bebaubaren Flächen zu „Sozialen Wohnbauflächen“, die entweder über den Landkreis, Stadt, Gemeinde oder Kommunen bzw. über Baugenossenschaften Verwaltet, Renoviert, Bebaut werden! Diese „Sozialen Wohnbauflächen“ sollten in allen ausgewiesenen Wohngebieten oder Stadtteilen immer ⅓ der Fläche beanspruchen. Somit kann der Mietspiegel in diesen Wohngebieten / Stadtteilen reguliert werden! Bebauungsflächen sollten nicht Verkauf, vielmehr durch Erbpachtverträge an private Bauherren und Baugenossenschaften abgegeben werden! Der Grund gehört den Bürgern der Kommune, und somit ist Grundstücksspekulation ausgeschlossen! Da Baugrund endlich ist, sollte neues Bauland nur noch als Erbpacht weitergegeben werden!
    Also: Mindestens ⅓ der Wohnfläche/Bebauungsfläche sollte al „Soziale Wohnbaufläche“ ausgeführt werden! Das Bauland bleibt im Besitz der Stadt, Gemeinde, Kommune, dem Landkreis! „Wir Einwohner“ verpachten das Bauland im Erbbaurecht auf 100 Jahre! Dadurch hat der „Eigentümer des Grundstückes“ immer ein Mitspracherecht! Zudem übernimmt der Pächter „Wir“ die Mietpreis oder Immobilienwert Kontrolle! Das Bauland und die Immobilie ist keine Geldanlage mehr! Die Finanzierung kann dann über die Sparkassen und Gemeinnützige Banken gesteuert werden!

  2. Meine Überlegung ist ja ein von der Sparkasse aufgelegter Fonds, aus dem Mieter von Wohnungen (ertmal der städt. Wohnbau) einen Kredit zu Minizinsen bekommen um ihre Wohnung zu kaufen, die weiterhin von der städt. Wohnbau verwaltet wird. Die neuen Eigentümer zahlen an Zins und Tilgung nicht mehr als bisher als Kaltmiete, und die städt. Wohnbau hat das Kapital, um schnell viele neue Wohnungen zu bauen.
    Wenn die Kaufnebenekosten minimiert werden, ist das Risiko gegen Null.

Schreibe einen Kommentar zu Dietmar Ferger Antworten abbrechen